Standardisierte Reifeprüfung
- Voraussetzung zum Maturaantritt ist der positive Abschluss der 8. Klasse.
- Alle Schülerinnen und Schüler können selbst entscheiden, ob sie drei schriftliche und drei mündliche oder vier schriftliche und zwei mündliche Prüfungen ablegen wollen.
- Die Reifeprüfung ist nach dem 3 Säulen-Modell aufgebaut, das heißt, sie setzt sich zusammen aus: einer schriftlichen „vorwissenschaftliche Arbeit“, standardisierten oder nichtstandardisierten schriftlichen Klausuren sowie aus mündlichen Prüfungen.
- Jedes Prüfungsgebiet der SRDP kann nach dem Erstantritt dreimal wiederholt werden. Kandidatinnen/Kandidaten melden sich nach dem Erstantritt zur Wiederholung im Prüfungstermin in der Schule an.
- Die Kandidatinnen und Kandidaten verfassen, ihrem persönlichen Interesse folgend, ihre Arbeit. Diese ist keinem Unterrichtsgegenstand zugeordnet. Im Reifeprüfungszeugnis werden der Titel und die Beurteilung der Arbeit vermerkt.
- Die Themenfindung und Betreuerwahl erfolgen bereits am Beginn der Klasse. Die Bestätigung des Erwartungshorizontes durch die Direktion über das VwA Portal muss bis zu einem festgelegten Termin erfolgen. Danach darf die Themenstellung nicht mehr verändert werden.
- Die VwA muss selbständig von der Schülerin/dem Schüler außerhalb der Unterrichtszeit erstellt werden. Ein Betreuungsprotokoll über die Gespräche mit der Betreuungslehrerin/dem Betreuungslehrer ist verpflichtend zu führen und muss mit der VwA auch abgegeben werden.
- Am Beginn des zweiten Semesters der 8. Klasse muss die Arbeit über das VwA Portal hochgeladen Zwei gedruckte Exemplare sind im Sekretariat abzugeben.
- Im März/April findet die Präsentation und Diskussion der VwA statt. Diese erfolgt vor einer Kommission und darf maximal 15 Minuten dauern.
- Bei negativer Beurteilung muss die Arbeit mit einer neuen Themenstellung wiederholt werden. Eine positiv beurteilte VwA bleibt im Fall einer Wiederholung der 8. Klasse erhalten.
- Auf das Antreten bei den Klausuren oder der mündlichen Reifeprüfung wirken sich eine Verzögerung bei der Abgabe oder eine negative Beurteilung der VwA nicht aus.
- Die Inhalte der Klausurfächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Französisch, Latein und auch die Termine und Beurteilungsschlüssel sind vom BMBWF vorgegeben. In Informatik, Physik, Biologie, Kroatisch werden die Themenstellungen wie bisher von den Lehrerinnen und Lehrern erarbeitet.
- Jede Kandidatin/jeder Kandidat muss in Deutsch, Mathematik und einer lebenden Fremdsprache zur Klausur antreten.
- Negativ absolvierte Klausuren können im Rahmen einer so genannten Kompensationsprüfung im selben Prüfungstermin wiederholt werden. Die Anzahl der möglichen mündlichen Kompensationsprüfungen ist nicht beschränkt, das heißt bei zwei negativen Klausurarbeiten können zwei mündliche Kompensationsprüfungen abgelegt werden, bei drei negativen Klausurarbeiten können drei mündliche Kompensationsprüfungen abgelegt werden, et cetera. Die mündliche Kompensationsprüfung dauert max. 25 Minuten, für die Vorbereitungszeit stehen mindestens 30 Minuten Zeit zur Verfügung.
- In den Klausurfächern fließt, unter bestimmten Bedingungen, die Jahresbeurteilung in die Gesamtbeurteilung der Klausurfächer mit ein.
- Die Gesamtzahl aus schriftlichen und mündlichen Prüfungen muss jedenfalls 6 betragen. Daher müssen für die mündliche Prüfung 2 bzw 3 Fachgebiete gewählt werden. Auch Wahlpflichtgegenstände können als Prüfungsgebiete gewählt werden.
- Die gewählten Prüfungsgebiete müssen sich inhaltlich und fachlich unterscheiden. Gegenstände können als Prüfungsgebiete gewählt werden, wenn sie in der Oberstufe mit mindestens 4 Wochenstunden insgesamt und bis zur 7. Klasse unterrichtet wurden (Ausnahme: Fremdsprachen).
- Bei der mündlichen Reifeprüfung werden die wesentlichen Themenbereiche des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes geprüft. Diese werden als „Themenpool“ am Schulstandort beschlossen und den Schülerinnen und Schülern Anfang Dezember übergeben.
- Aus diesen Themenpools werden bei der mündlichen Reifeprüfung von der Kandidatin/dem Kandidaten zwei Pools gezogen. Die Kandidatin/der Kandidat entscheidet sich für einen dieser Bereiche und bereitet die kompetenzorientierte Beantwortung der Aufgabenstellungen
- Nach einer Vorbereitungszeit von mindestens 20 Minuten (Fremdsprachen 15 Minuten) folgt die Prüfung vor einer Kommission. Die Prüfungsdauer darf nicht weniger als 10 und nicht mehr als 20 Minuten betragen.
- Kommission: Vorsitz/ Direktor, Klassenvorstand, Prüferin/Prüfer, fachkundige Beisitzerin/Beisitzer